Kurzdarstellung des GAB-Verfahrens
zur Qualitätssicherung und -Entwicklung

In den Arbeitsfeldern der personennahen Dienstleistungen hört sich "Qualitätssicherung" meist eher fremd an, ein Begriff aus einer anderen, der technischen Welt. Das liegt aber nur an der "Besetztheit" des Wortes, denn eigentlich betreibt jeder Mensch und jede Einrichtung ganz selbstverständlich ständig so etwas wie "Qualitätssicherung" des eigenen Vorgehens (nur, daß man es üblicherweise so nicht nennt, und außerdem sieht das etwas anders aus, als bei den "industriellen" Verfahren). An diese natürliche oder spontane Qualitätssicherung schließt das GAB-Verfahren an und versucht, sie bewußt und systematisch zu gestalten:

Im Kern geht es bei der Qualitätssicherung (wir sprechen lieber von "Qualitäts-entwicklung") immer um zwei Aufgaben:

Zum einen klärt man, welche Qualität man eigentlich in seiner Arbeit erreichen möchte (Qualitätsziele); das nennen wir im GAB-Verfahren das "Entwickeln von Handlungsleitlinien".

Zum anderen geht es darum, regelmäßig auf die
eigene Arbeit zurückzublicken und sich zu fragen, wie nah man in seinem tatsächlichen Handeln den eigenen Qualitätszielen gekommen ist, oder wo man die eigene Arbeitsqualität weiter verbessern sollte. Das nennen wir "Durchführen eines Qualitätszirkels". Für beides -Handlungsleitlinien und Qualitätszirkel- beschreibt das GAB-Verfahren eine strukturierte Vorgehensweise.

Die regelmäßige Qualitätsarbeit wird durch geschulte Kollegen
moderiert und im Qualitätssicherungs-Handbuch dokumentiert. Dabei ist es uns wichtig, daß die Qualitätsziele (Handlungs-Leitlinien) nicht von außen vorgegeben, sondern von den Kollegien -evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Kollegien- entsprechend dem eigenen Ansatz (Leitbild) selbst entwickelt werden. Das GAB-Verfahren sagt deshalb nie, was "gute Arbeit" ist, sondern zeigt den Weg, wie die Mitarbeiter das gemeinsam selbst herausfinden können.

Das entspricht der anzustrebenden Vielfalt in der sozialen und pädagogischen Arbeit. Ferner ist uns wichtig, daß die Handlungsleitlinien keine "Qualitätsstandards" werden, weil diese die nötige Situativität des sozialen und pädagogischen Handelns behindern, sondern der gemeinsamen Orientierung dienen. Nach dem GAB-Verfahren beteiligen sich
alle Mitarbeiter (nicht nur die Leitung) an der Qualitätsarbeit und ihrer Selbstbewertung. Schließlich wird die Qualitätsarbeit so weit wie möglich in die bestehenden Arbeits- und Besprechungs- bzw. Konferenz-Strukturen integriert, so daß nur wenig zeitlicher Zusatzaufwand entsteht. Qualität nach dem GAB-Verfahren ergibt sich nicht dadurch, daß man sie aufschreibt, sondern daß man immer mehr im Sinne der Qualitätsziele zu handeln vermag (Lern- und Entwicklungsansatz). Das GAB-Verfahren macht Einrichtungen zu "Lernenden Organisationen", die ständig in Bewegung bleiben. Das GAB-Verfahren wurde speziell für die Bedürfnisse sozialer und pädagogischer Einrichtungen entwickelt. Es wird inzwischen in über 200 Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe, in Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern praktiziert, erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und ist für den, der das möchte, nach ISO 9001 zertifizierbar.

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